Massnahmen im Tiefbau
Ziel von Meliorationen (= Bodenverbesserungen) ist es, im Rahmen des Verfassungsauftrags für die Landwirtschaft langfristig optimale Strukturen zu schaffen, die Produktionskosten für eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft zu senken und insgesamt deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Besonders im Berg- und in den Randregionen haben Meliorationen auch die Aufgabe, die ländlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Meliorationsprojekte dienen folgenden Interessen:
- Landwirtschaft (Verbesserung der Produktionsbedingungen)
- Ökologie (Erhaltung und Aufwertung Natur und Landschaft, Schutz der Umwelt)
- Weitere öffentliche Interessen (z. B. Raumplanung)
Unterstützungsarten
Meliorationsmassnahmen werden primär mit Beiträgen (à-fonds-perdu) und seltener mit rückzahlbaren Investitionskrediten (v. a. im Berggebiet in Form von kurzfristigen Baukrediten) unterstützt. Gefördert werden sowohl einzelbetriebliche wie auch (umfassende) gemeinschaftliche Massnahmen.
Beispiele für unterstützte Meliorationen sind:
- Landumlegungen (= Güterzusammenlegungen und weitere Formen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstruktur (z. B. Pachlandarrondierungen)
- Verkehrserschliessungen (Wege, Seilbahnen etc.)
- Wasser- und Elektrizitätsversorgungen im Berg- und Hügelgebiet sowie für landwirtschafltiche Siedlungen und Spezialkulturbetriebe auch im Talgebiet
- Massnahmen zur Verbesserung des Bodenwasserhaushalt (z. B. Bewässerungsanlagen oder Erneuerung von Drainagen) und zur Vermindung von Bodenerosion
- Aufwertungsmassnahmen für Natur und Landschaft (z. B. Aufwertung und Vernetzung von wertvollen Lebensräumen oder Revitalisierung und Renaturierung von Kleingewässern)
- Periodische Wiederinstandstellungen von Erschliessungs- und Entwässerungsanlagen
Unter dem Begriff «Gesamtmelioration» werden integrale Projekte subsummiert, die eine umfassende Arbeitsweise und differenzierte Massnahmen in einem Perimeter umfassen.