Zweck der Vereinigung
Die suissemelio ist ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB; SR 210) und erstrebt die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Strukturverbesserungen, der Agrarkredite und der sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Sie fördert den direkten und regelmässigen Kontakt unter den Mitgliederinnen und Mitgliedern mit dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch auf diesen Gebieten und unterstützt den Wissensfortschritt mittels Prüfung fachlicher, administrativer und finanzieller Fragen. Die Vertretung ihrer Interessen erfolgt bei den Behörden, in der Öffentlichkeit und bei den Hochschulen.
Mitgliederinnen und Mitglieder der Vereinigung sind die Kantone und der Bund, vertreten durch die Institutionen und Organe, welche mit der Gewährung von Finanzhilfen für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen sowie dem Vollzug der sozialen Begleitmassnahmen (Titel 4 und 5 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft, LwG; SR 910.1) beauftragt sind.