Bâtiments ruraux
Ziel des landwirtschaftlichen Hochbaus ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen der Bauernfamilien, die Schaffung von zweckmässigen Betriebsstrukturen und ökologische, tierschützerische Ziele zu verwirklichen. Dabei können insbesondere folgende Hochbau-Massnahmen (Strukturverbesserungen) mit Investitions-hilfen unterstützt werden:
- Neubau, Umbau und Sanierung von Ökonomiegebäuden (inkl. Alpgebäuden), Gewächshäusern sowie landwirtschaftlichen Wohnhäusern
- Kauf von Wohn-, Ökonomie-, und Alpgebäuden von Dritten, anstelle einer baulichen Massnahme
- Bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Diversifizierung der Tätigkeit im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
- Massnahmen zur Verbesserung der Produktion von Spezialkulturen
- Bauten und Einrichtungen für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte
Der Ablauf eines Hochbaugesuchs gliedert sich in die Phasen:
- Betriebsplanung
Nach Prüfung der eingereichten Projektidee und der Betriebskenndaten informiert die Subventionsbehörde mit einem Vorbescheid über die zu erwartende finanzielle Unterstützung und allfällige Auflagen. - Bauplanung
Die detaillierteren Gesuchunterlagen der anschliessenden Projektierung werden von der Subventionsbehörde hinsichtlich der rechtlichen und technischen Anforderungen überprüft/genehmigt. - Finanzierung/Subventionierung
Aufgrund der finanziellen Verhältnisse (Unterlagen Subventioneingabe) werden die Beiträge von Bund und Kanton für das genemigte Projekt festgelegt und der Bauherrschaft bei gewährleisteter Gesamtfinanzierung zugesichert. Die Beiträge werden als Pauschale pro Einheit gewährt. - Bauausführung/Schlusszahlung
Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die subventions- und baurechtlichen Bewilligungen vorliegen. Die Beiträge werden nach Abschluss der Bauarbeiten gestützt auf die genehmigte Schlussabrechnung ausgerichtet.